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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15 B ER   

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https://dejure.org/2016,102447
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15 B ER (https://dejure.org/2016,102447)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 8 SO 322/15 B ER (https://dejure.org/2016,102447)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 8 SO 322/15 B ER (https://dejure.org/2016,102447)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15
    § 140 SGG greift aber nicht ein, wenn das Gericht unter Verstoß gegen § 123 SGG den Antrag unrichtig ausgelegt und daher nur unvollständig über das Begehren entschieden hat; in diesem Fall kann im Rechtsmittelverfahren vollständig über den Antrag entschieden werden (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B - juris Rn. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 6003/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - unerkanntes Teilurteil unerkannter Teilbeschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15
    § 140 SGG greift aber nicht ein, wenn das Gericht unter Verstoß gegen § 123 SGG den Antrag unrichtig ausgelegt und daher nur unvollständig über das Begehren entschieden hat; in diesem Fall kann im Rechtsmittelverfahren vollständig über den Antrag entschieden werden (BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - L 7 AS 6003/07 ER-B - juris Rn. 3).
  • BSG, 01.08.2007 - B 8 AY 1/07 BH
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, für welche Zeit Leistungen bewilligt werden sollen, ist entsprechend §§ 133, 157 BGB, wie ein Empfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen muss (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 1/07 R - juris Rn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 322/15
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles - beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden - eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 25. Februar 2016 - L 8 AY 85/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2019 - L 8 AY 7/19
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 SO 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 AY 9/20
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 SO 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -, zuletzt Beschluss vom 9.7.2019 - L 8 AY 7/19 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 AY 10/20
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25.2.2016 - L 8 AY 85/13 - und Senatsbeschluss vom 10.3.2016 - L 8 SO 322/15 B ER - sowie vom 6.4.2017 - L 8 SO 96/17 B ER -, zuletzt Beschluss vom 9.7.2019 - L 8 AY 7/19 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 SO 96/17
    Eine über den konkret benannten Leistungszeitraum hinausgehende Bewilligung kann im Regelfall nur angenommen werden, wenn die Bewilligung ohne Angabe eines Endzeitpunktes "ab" einem bestimmten Datum, mit Wirkung von einem bestimmten Datum "für die Zukunft" bzw. "bis auf Weiteres" erfolgt ist oder sich aus den Umständen des Falles beispielsweise aus früheren Leistungsbescheiden eine Kenntnis des Leistungsempfängers von einer Fortwirkung der Bewilligung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 AY 85/13 - und Beschluss vom 10. März 2016 - L 8 SO 322/15 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2019 - L 8 SO 115/19
    Ein im Oktober 2015 gestellter Eilantrag des Antragstellers hatte insoweit Erfolg, als die Antragsgegnerin zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen für die Zeit von Oktober 2015 bis Juni 2016 verpflichtet wurde (Senatsbeschluss vom 10. März 2016 - L 8 SO 322/15 B ER -).
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